Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Credo // Grafikagentur, Inhaberin Fanny Gleichert (nachfolgend „Credo“ genannt), und ihren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“). Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB von Credo in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
- Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Credo und dem Auftraggeber, insbesondere für Leistungen in den Bereichen Konzeption, Kreation, Grafikdesign, Text, Branding, Social Media Content, Contentgenerierung (Foto/Film), KI-generierte Bildinhalte, Print- und Digitalproduktion sowie damit verbundene Beratungs- und Agenturleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Credo deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Kostenvoranschläge, Angebote und sonstige Leistungsbeschreibungen von Credo sind, soweit nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von 30 Tagen verbindlich.
- Leistungsumfang und Projektablauf
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Credo erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und mit der erforderlichen Sorgfalt.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet der Leistungsumfang zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen oder zusätzliche Leistungen gelten als Zusatzaufwand und werden auf Grundlage des im Angebot vereinbarten Stundensatzes gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Der Ablauf eines Projekts richtet sich nach den individuellen Absprachen zwischen Credo und dem Auftraggeber.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Credo alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vorlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er im Besitz sämtlicher erforderlicher Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Bildern, Logos, Texten, Marken) ist und dass deren Verwendung durch Credo nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Eine eigenständige rechtliche Prüfung dieser Inhalte durch Credo findet nicht statt.
(3) Der Auftraggeber stellt Credo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten resultieren.
- Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Arbeitsergebnisse im Sinne dieser AGB sind sämtliche von Credo erstellten Entwürfe, Gestaltungen, Grafiken, Bildwerke, Inhalte, Layouts und sonstige Arbeitsergebnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform oder dem Trägermedium.
(2) Credo räumt dem Auftraggeber, sofern im Angebot oder in der Rechnung nicht ausdrücklich anders geregelt, ein unbegrenztes, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von Credo erstellten final übergebenen Arbeitsergebnissen (z. B. druckfertige Dateien, exportierte PDF-Dateien, finale Videoformate) ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte sowie zur kommerziellen Verwertung in sämtlichen Medien und Formaten.
(3) Offene Dateien, Layoutdaten, Rohdaten oder bearbeitbare Projektdateien (z. B. InDesign-, Photoshop-, Illustrator-, Schnitt- oder Animationsdateien, Videorohmaterial) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen, es sei denn, ihre Herausgabe wird gesondert vereinbart und vergütet.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte bei Credo.
- Eigentumsvorbehalt und Datenherausgabe
(1) Gelieferte Entwürfe, offene Daten und Rohdaten, insbesondere Layoutdateien, InDesign-, Photoshop-, Illustrator- oder sonstige Gestaltungsdateien sowie Schnitt- und Videorohmaterial, bleiben Eigentum von Credo, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
(2) Die Herausgabe solcher Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
(3) Credo ist berechtigt, Projektdaten nach Abschluss des Projektes für die Dauer von 24 Monaten aufzubewahren. Eine darüber hinausgehende Archivierung oder Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
- Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Credo gelieferten Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
(2) Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Lieferung nicht schriftlich beanstandet oder sie in Gebrauch nimmt.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb der vorgenannten Frist anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(4) Für etwaige Mängel haftet Credo ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, jedoch beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Credo uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Einschaltung Dritter und Druckabwicklung
(1) Beauftragt Credo auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers Dritte, insbesondere Druckereien oder Hosting-Dienstleister, so geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
(2) Credo übernimmt keine Haftung für Leistungen oder Fehler solcher Dritter.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Druckfreigaben sorgfältig zu prüfen. Nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber übernommene Fehler gehen ausschließlich zu dessen Lasten. Für technisch bedingte Abweichungen, insbesondere bei Farben oder Formaten, übernimmt Credo keine Haftung.
- Besondere Bestimmungen zu KI-generierten Inhalten
(1) Credo setzt zur Erstellung von Bildmaterial auch Verfahren der künstlichen Intelligenz ein.
(2) Credo weist ausdrücklich darauf hin, dass nach derzeitigem Stand der Rechtslage keine abschließende Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder in allen Kontexten uneingeschränkt genutzt werden dürfen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung selbst zu prüfen und sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für etwaige gesetzliche Kennzeichnungs- oder Hinweispflichten (z. B. Hinweis „KI-generiert“).
(4) Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an den Credo zur Verarbeitung bereitgestellten Bild-, Video-, Audio-, Text- oder sonstigen Inhaltsdateien innehat. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an Credo auch zur Erzeugung neuer Inhalte mittels künstlicher Intelligenz zu übertragen. Credo ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die bereitgestellten Inhalte Rechte Dritter verletzen.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Credo von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer unberechtigten Nutzung oder Verarbeitung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte entstehen. Diese Verpflichtung umfasst auch die Freistellung von den notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung sowie die Erstattung weiterer durch die Inanspruchnahme entstehender Schäden.
- Referenznachweise
Credo ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen einschließlich Namen und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen und in Präsentationen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich schriftlich untersagt.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweils zugrunde liegenden Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abschluss des Projekts ohne Abzug fällig. Credo ist berechtigt, angemessene Teil- oder Abschlagszahlungen nach eigenem Ermessen in Rechnung zu stellen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zur Zahlung fällig.
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Credo verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch für externe Auftragnehmer, die von Credo im Rahmen des Projekts eingesetzt werden.
- Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Credo // Grafikagentur.
(3) Credo ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
